Neuste Regelungen im Gesundheitswesen - Praxis Dr. Nicolai Schreck

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Neuste Regelungen im Gesundheitswesen

AKUT

01. April 2018
Geldstrafe für Laborwerte!

Der Gesetzgeber nennt es versöhnlich "Laborreform". Dahinter steckt der Funktionärswille der Krankenkassen den Geldhahn für eine vernünftige Patientenversorgung mal wieder ein bißchen mehr zuzudrehen.

Wer als Hausarzt nun Laborwerte für mehr als 1,60€ pro Quartal für einen Patient veranlaßt, wird mit Honorarabzügen bestraft. Im Kassenjargong heißt das "Abstaffelung des Wirtschaftslichkeitsbonus" - für mich und meine Familie heißt das den Gürtel wieder etwas enger schnallen, weil der Papa wieder ein paar Schilddrüsenwerte zu viel bestimmt hat!

Es war schon immer so, daß Laborwerte nur bei einem schulmedizinische begründeten Verdacht angefordert werden durften. Einfach mal ein paar Werte checken, war also von je her ungesetzlich. Ab sofort wird es aber für den Arzt auch nicht mehr möglich sein, die zu einer adäquaten Diagnostik und für eine wirksame Behandlung notwendigen Werte auf Kasse bestimmen zu lassen. Im Alltag wird das zu einer deutlich sinkenden Qualität der Diagnostik in der Kassenmedizin führen. Während der Fortschritt gerade in der Labordiagnostik viele neue Wege zur Erkennung von Krankheitsursachen und zu einer deutlich gezielteren Behandlung ermöglicht, verwehren die Gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern jetzt selbst eine vernünftige Routineversorgung.

Wieder ein trauriger Beweis dafür, daß den verantwortlichen Politikern ein wohlgesonnener Kassenfunktionär eindeutig mehr wert ist als die Gesundheit der Menschen, die er vertritt!

01. Januar 2016
Neues Formular für Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezug!

Ab sofort wird die Arbeitsunfähigkeit und die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld auf einem neuen einheitlichen Formular bescheinigt!

Sinn und Zweck dieses Formulares ist es, dem Patienten die alleinige Verantwortung für eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit zu übertragen.
So erhält zukünftig auch der Patient einen Durchschlag der Krankmeldung mit dem schriftlichen Verweis, daß bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung bei der Krankenkasse oder lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Krankengeldverlust droht.
In der Vergangenheit wurden Patienten sogar ohne weitere Information nicht weiter krankenversichert, wenn Lücken in der Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit entstanden. Hiergegen laufen derzeit noch gerichtliche Verfahren.
Ab sofort sollte sich also jeder allerspätestens am Werktag, der auf den letzten dokumentierten Krankheitstag fogt, um eine Folgebescheingung kümmern.
Das gleiche Formular erhalten Sie jetzt auch nach 6 Wochen Lohnfortzahlung beim Bezug von Krankengeld. Die bisherigen Krankengeldbescheinigungen der einzelnen Krankenkassen sind seit 1.1.2016 ungültig!   

01. Januar 2015
Firmenroulette bei Schilddrüsentabletten nicht mehr erlaubt!

„Kreuz“ auf dem Rezept nicht mehr nötig
Schilddrüsenhormon-Präparate dürfen in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden
Viele Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, kennen das Problem: Man erhält immer wieder das Produkt eines anderen Herstellers – je nachdem, mit welchen Anbietern die eigene Krankenkasse gerade einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Im Fall von Schilddrüsenhormon ist dieses „Glücksspiel“ ab Anfang 2015 endgültig vorbei – hier ist der Gesetzgeber aktiv geworden.
[Quelle: 2015 forum-schilddruese.de]                

03. Februar 2014
Lieferengpaß bei Impfstoffen - der Politik ist's egal!


Bei einigen Impfstoffen gibt es erhebliche Lieferengpässe in Deutschland. Für Menschen, die diese benötigrn bedeutet dies eine konkrete Gesundheitsgefährdung. Das Gesundheitsministerium beschwichtigt und scheint sich nicht groß um die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen. [www.welt.de]

Kommentar: Ursache ist auch hier letztlich der zunehmende Preisdruck durch die Gesundheitspolitik. Dies ist nur ein weiteres Beispiel, wohin unser Gesundheitswesen gesteuert wird. Immer mehr Arzneimittel sind in Deutschland nicht mehr erhältlich. Krankheit und Gesundheitsgefährdung werden von entscheidungstragenden Politikern zugunsten von finanziellen Einsparungen und Politprestige billigend in Kauf genommen! So wird es nicht mehr lange dauern bis unser Gesundheitswesen verstaatlicht und damit völlig gegen die Wand gefahren ist!

01. Janua 2007
Die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs ist Kassenleistung.
Nähere Informationen zur Impfung finden Sie auf [http://www.gesundheitsinformation.de/merkblatt.352.292.de.html].

Wer sich impfen lassen will, sollte erst mal mit Impfausweis in die Sprechstunde kommen. Wir besprechen dann alles rund um die HPV-Impfung, schauen, ob noch was anderes geimpft werden muß und legen die Impftermine fest. Den Impfstoff gibt's dann auf Rezept in jeder Apotheke. Zum Impfen selbst braucht man keinen gesonderten Termin. Einfach mit dem Impfstoff und Impfausweis in die Praxis kommen.

letzte Aktualisierung: 07.06.2023
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